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Mit den aktuellen politischen Entwicklungen und dem Omnibus-Verfahren zur CSRD hat das Thema Nachhaltigkeit erneut an Fahrt aufgenommen. Es herrscht Unsicherheit in vielerlei Hinsicht: Wer ist berichtspflichtig? Welche Standards sind verpflichtend, welche sind freiwillig anzuwenden? Nachhaltigkeit mit CSRD und ESRS oder doch mit VSME?

Zeit, etwas Licht ins Dunkel zu bringen!

Omnibus-Verfahren

Mithilfe des Omnibus-Verfahrens zur CSRD sollen Unternehmen durch Zusammenfassung und damit Entschlackung der Nachhaltigkeits-berichtspflichten entlastet werden. Berücksichtigung finden dabei vor allem die CSRD, die ESRS, die CSDDD und die EU-Taxonomie. In diesem Blog-Artikel soll der Fokus auf CSRD und ESRS gelegt werden.

CSRD und ESRS

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung mithilfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) regelt. CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und führte das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit ein.

Im Rahmen des Omnibus-Verfahrens sollen die Schwellenwerte bzgl. der Berichtspflicht nach CSRD angepasst werden, sodass zukünftig nur noch Unternehmen, unabhängig von der Kapitalmarktorientierung, mit >1.000 Beschäftigten sowie entweder mit einem Umsatz von >50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von >25 Mio. Euro berichtspflichtig sind.

Demzufolge sind KMUs mit <250 Beschäftigten voraussichtlich ganz von der Berichtspflicht befreit, und dürfen freiwillig nach dem VSME-Standard berichten.

Darüber hinaus gilt gemäß des „Stop the clock“ eine zeitliche Verschiebung um zwei Jahre für Unternehmen, die ab 2025 berichtspflichtig wären, sodass die erste Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2027 erfolgen wird.
Ausgenommen sind kapitalmarktorientierte Unternehmen mit >500 Beschäftigten, die laut der vorherigen Regelung über das Geschäftsjahr 2025 berichten müssen.

Für Erleichterung sorgt auch die Vereinfachung der bestehenden ESRS sowie die Entwicklung der noch offenen sektorspezifischen ESRS nicht mehr weiterzuverfolgen.

VSME

KMUs werden nach den Änderungsvorschlägen im Kontext des Omnibus-Verfahrens zukünftig von der Berichtspflicht befreit sein. Sie dürfen aber freiwillig anhand des Voluntary Sustainability Standard for SME (VSME) berichten. Dieser Standard beinhaltet zwei aufeinander aufbauende Module mit Informationen zu Unternehmenspolitik, Umwelt und Gesellschaft. Dabei lassen sich Überschneidungen bzw. Ähnlichkeiten zu den ESRS-Datenpunkten entdecken.

Da der VSME jedoch keine Struktur für einen Nachhaltigkeitsbericht vorgibt, empfiehlt sich die Orientierung am Aufbau der ESRS.

Fazit

Noch handelt es sich beim Omnibus-Verfahren lediglich um Vorschläge und Entwürfe – es bleibt abzuwarten, welche gesetzlichen Anforderungen schlussendlich zu erfüllen sein werden. Unabhängig davon verlangen aber auch immer mehr Banken vor der Finanzierung nach Informationen in Bezug auf die unternehmerische Nachhaltigkeit.

Umso mehr bedeutet dies, dass das Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht ad acta gelegt werden sollte. Im Gegenteil: Sie sollten sich schon jetzt mit den oben genannten Standards vertraut machen. Denn nur wer vorbereitet ist, kann frühzeitig nachhaltige Werte schaffen, Vertrauen aufbauen und stärken – und rechtzeitig auf neue Pflichten reagieren.

In der heutigen Unternehmenswelt ist ein effektives Risikomanagement unerlässlich, um den langfristigen Erfolg und die Stabilität eines Unternehmens zu sichern. In diesem Kontext gewinnen neue Regelwerke und Konzepte wie das Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz (StaRUG), Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) sowie das Nachhaltigkeitsreporting zunehmend an Bedeutung. Mit ihrer Hilfe gelingt es nicht nur, Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu managen. Sie tragen auch zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen und zur Steigerung der Unternehmensreputation bei. Dies gilt gleichermaßen für große und kleine und mittelständische Unternehmen.

StaRUG: Stabilisierung und Restrukturierung

Das StaRUG ist ein deutsches Gesetz, das zum 01.01.2021 in Kraft trat, und Unternehmen bei der Bewältigung finanzieller Krisen durch entsprechende Restrukturierungsmaßnahmen unterstützen soll. Es zahlt zudem auf das Risikomanagement ein, indem es die verpflichtende Einrichtung von Systemen zur frühzeitigen Identifizierung und Bewältigung von Risiken vorschreibt. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz eine gerichtliche Genehmigung von Restrukturierungsplänen und bietet einen Rechtsrahmen, um Gläubiger in die Sanierungsprozesse einzubinden. Unterstützend wirken dabei Stabilisierungsinstrumente wie die vorübergehende Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen und die Möglichkeit zur Anpassung von Finanzverbindlichkeiten.

ESG und Nachhaltigkeitsreporting: Nachhaltigkeit als Risikofaktor

Die ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mithilfe dieser Faktoren und beispielsweise der doppelten Wesentlichkeitsanalyse können Unternehmen im Sinne ihres Risikomanagements Risiken sowohl positiver als auch negativer Natur identifizieren. Damit zahlen Unternehmen auch auf ihr Nachhaltigkeitsreporting ein, einem weiteren bedeutenden Bestandteil des modernen Risikomanagements. Durch die transparente Berichterstattung über ökologische, soziale und ethische Praktiken können Unternehmen Vertrauen bei Stakeholdern aufbauen und ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft demonstrieren. Diese Berichte sind somit nicht nur ein Instrument zur Rechenschaftslegung, sondern auch ein wertvolles Werkzeug zur kontinuierlichen Verbesserung und Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung.

Fazit

Die Ergänzung um StaRUG, ESG und das Nachhaltigkeitsreporting im Risikomanagements sind im Sinne der frühzeitigen Identifizierung und des proaktiven Managens von (potenziellen) Risiken von zentraler Bedeutung. Nur mit einem solchen ganzheitlichen Risikomanagement können Unternehmen ihren langfristigen Erfolg sichern. Aus diesen Gründen wird das Thema Risikomanagement Bestandteil unseres diesjährigen CFO Summits sein.

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, welchen Einfluss Ihr Unternehmen auf Gesellschaft und Umwelt hat – und welchen Einfluss Gesellschaft und Umwelt auf den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens haben?

Nachhaltigkeit – Ein hoch aktuelles Thema

Im Rahmen unserer Artikelfolge – rund um den CFO-Summit 2024 – laden wir Sie ein, sich mit diesen Fragen näher zu befassen.

Nachhaltigkeit ist heutzutage in aller Munde: Es geht dabei gleichermaßen um ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit. Konkret stehen u.a. nachhaltige Produkte, nachhaltige Wertschöpfung, nachhaltiges Wirtschaften, nachhaltiger Umgang mit Ressourcen jeglicher Art und so weiter im Fokus.

Begriffe, Standards bzw. Rahmenwerke und Richtlinien sollen einen Weg durch diesen Dschungel der Nachhaltigkeit bahnen. Dazu gehören, um nur einige Beispiele zu nennen, der ökologische und soziale Fußabdruck, die ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance), die SDG-Ziele (Sustainable Development Goals), die GRI-Leitlinien (Global Reporting Initiative) und der DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex).

Nicht zu vergessen sind natürlich auch die zunehmenden Vorschriften und Gesetze rund um Nachhaltigkeit. Beispielsweise sind hier die CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) und das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) zu nennen.

Ein allumfassender Transformationsprozess

Ebenso wie andere Transformationsprozesse, z.B. Digitalisierung, umfasst die Etablierung und Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie die gesamte Organisation. Sich nicht mit diesem umfassenden Thema zu beschäftigen, kann auf lange Sicht existenzbedrohend für ein Unternehmens sein, denn mit der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie und entsprechender Nachhaltigkeitsmaßnahmen legitimieren Sie Ihre Unternehmensaktivitäten bei Ihren Stakeholdern. Sie erhalten damit quasi Ihre „licence to operate“. Wenn Nachhaltigkeitsstrategie und -maßnahmen fest und erfolgreich in Ihre Unternehmensstrategie integriert sind, gewinnt Ihr Unternehmen nicht nur an Vertrauenswürdigkeit und Resilienz, sondern bleibt wettbewerbsfähig und ist langfristig erfolgreicher!

 

Organisationsentwicklung

Es gibt Dinge im Leben die gehören einfach zusammen, wie beispielsweise die Sonne zum Sommer oder das Kamel zur Wüste. Diese Dinge sehen wir als selbstverständlich an. Keiner würde auch nur ansatzweise auf die Idee kommen, ein Kamel in der Antarktis zu suchen oder an einem Wintertag eine Sonnenscheindauer von 10 Stunden und Temperaturen um die 40°C zu erwarten. Diese Zusammenhänge lernen wir bereits als Kinder und aufgrund von mehrfachen Erfahrungen erweisen sie sich im Normalfall als richtig.

Die Frage ist: was machen wir Erwachsene mit diesen scheinbar unverrückbaren Zusammenhängen des beruflichen Alltags? Sehen wir Sie durch eine rosarote Brille und glauben daran, dass eine gute Produktidee automatisch hohe Absatzzahlen und somit einen hohen Gewinn mit sich bringt und man eben nur diese eine geniale und einzigartige Idee benötigt um erfolgreich zu sein? Also beispielsweise eine Veränderung des Produktsortiments und alles wird gut?

Oder sehen wir diese Dinge zu pessimistisch und verweigern uns jeder Änderung aus Angst vor den möglichen Konsequenzen? Der Satz ‚Sei zufrieden mit dem was du hast, es könnte auch weniger sein‘ prägt ebenfalls das Denken und Handeln vieler Menschen. Sie haben Angst, einen Fehler zu machen und verweigern sich deshalb jeder Veränderung.

Stillstand bedeutet Rückschritt!

Dieser Satz zeigt, dass eine zu vorsichtige Grundhaltung gerade im Berufsleben meist negative Konsequenzen mit sich bringt. Dagegen verwirren zu viele Veränderungen. Eine klare Linie und Ausrichtung wird vermisst. Die Kunst hierbei ist es, die Balance zwischen Veränderung und Kontinuität zu finden und zu bewahren.

Ist Ihre Organisation dieser Herausforderung gewachsen? Diskutieren Sie mit uns über die verschiedenen Formen der Organisationsentwicklung und erzählen Sie uns von Ihren persönlichen Erfahrungen.

Vielleicht verhelfen Sie dadurch Vielen zu mehr Sommer – Sonne – Sonnenschein!

Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Wohnungswirtschaft

„Wohnungswirtschaft entwickelt Branchenkodex für nachhaltiges Management“

(vgl. hierzu Interview mit Axel Gedaschko und Peter Stubbe in DW Die Wohnungswirtschaft 03/2014, S. 76 ff).

Orientiert am Deutschen Nachhaltigkeitskodex sollen spezifische Kriterien für eine nachhaltige Unternehmensführung von Wohnungsunternehmen bestimmt werden.

Damit könnte es gelingen, die Themen Corporate Social Responsability (CSR), Werteorientierung, Compliance und dauerhafte Existenzsicherung (Nachhaltigkeit) zu bündeln und eine wesentlich stärkere Strategieorientierung in den Führungsebenen der Wohnungsunternehmen zu implementieren – aus meiner Sicht ein sehr sinnvolles Ziel!

Die GdW Arbeitshilfe 73 enthält bereits Vorschläge für eine standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Wohnungswirtschaft. Diese sind natürlich den unternehmensspezifischen Anforderungen anzupassen (Inhalte, Detaillierungsgrad..) und praktikabel zu gestalten – grundsätzlich aber eine geeignete Basis für die Entwicklung individueller Lösungen.

Wie weit sind Sie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Wohnungswirtschaft?

Nachhaltigkeit in der Wohnungswirtschaft

In unserer Zeit des kontinuierlichen Wandels entsteht die Herausforderung für jedes Wohnungsunternehmen die Bestände und Strukturen des Unternehmens im Hinblick auf nachhaltigen Erfolg zu gestalten.

Was bedeutet Nachhaltigkeit für die Wohnungswirtschaft?

Der klassische Nachhaltigkeitsbegriff (ökologische, soziale und ökonomische Dimension = „Drei-Säulen-Modell“) ist für die Wohnungswirtschaft um die technische Dimension zu erweitern.

Begründung:

Der wesentliche Erfolgsfaktor eines Wohnungsunternehmens stellt die Marktkonformität der Wohnungsbestände dar. Daraus resultiert folgendes 4-Säulen-Modell:

4 Säulen der Nachhaltigkeit

4 Säulen der Nachhaltigkeit

Technische Nachhaltigkeit bedeutet, die Wohnungsbestände dauerhaft an neue technische Standards anzupassen, um durch Gestaltung eines permanenten Optimierungsprozesses die Funktionalität und Attraktivität zu erhalten und zu entwickeln.

Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, die vorhandenen Potenziale bestmöglich zu nutzen und die wirtschaftlichen Folgen von Strategien abschätzen und steuern zu können.

Ökologische Nachhaltigkeit bedeutet, die Umweltwirkungen der Wohnungsbestände zu minimieren und an den energetischen Herausforderungen der Zukunft zu orientieren.

Soziale Nachhaltigkeit bedeutet, Mietern bedarfsorientierten Wohnraum zur Verfügung zu stellen sowie die Mitarbeiter im Hinblick auf ein dauerhaft erfolgreiches Unternehmen auszurichten und zu qualifizieren.

Nachhaltiger Erfolg eines Wohnungsunternehmens entsteht, wenn die Integration der ökonomischen, technischen, sozialen und ökologischen Merkmale unter Berücksichtigung der Bedarfe und Anforderungen des Umfelds (Mieter, Käufer…) und der internen Ressourcen (MitarbeiterInnen, Bestände…) gelingt.

 

Diskutieren Sie mit uns die Ausprägung des Nachhaltigkeitsmanagements in der Wohnungswirtschaft.