Mit den aktuellen politischen Entwicklungen und dem Omnibus-Verfahren zur CSRD hat das Thema Nachhaltigkeit erneut an Fahrt aufgenommen. Es herrscht Unsicherheit in vielerlei Hinsicht: Wer ist berichtspflichtig? Welche Standards sind verpflichtend, welche sind freiwillig anzuwenden? Nachhaltigkeit mit CSRD und ESRS oder doch mit VSME?
Zeit, etwas Licht ins Dunkel zu bringen!
Omnibus-Verfahren
Mithilfe des Omnibus-Verfahrens zur CSRD sollen Unternehmen durch Zusammenfassung und damit Entschlackung der Nachhaltigkeits-berichtspflichten entlastet werden. Berücksichtigung finden dabei vor allem die CSRD, die ESRS, die CSDDD und die EU-Taxonomie. In diesem Blog-Artikel soll der Fokus auf CSRD und ESRS gelegt werden.
CSRD und ESRS
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung mithilfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) regelt. CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und führte das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit ein.
Im Rahmen des Omnibus-Verfahrens sollen die Schwellenwerte bzgl. der Berichtspflicht nach CSRD angepasst werden, sodass zukünftig nur noch Unternehmen, unabhängig von der Kapitalmarktorientierung, mit >1.000 Beschäftigten sowie entweder mit einem Umsatz von >50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von >25 Mio. Euro berichtspflichtig sind.
Demzufolge sind KMUs mit <250 Beschäftigten voraussichtlich ganz von der Berichtspflicht befreit, und dürfen freiwillig nach dem VSME-Standard berichten.
Darüber hinaus gilt gemäß des „Stop the clock“ eine zeitliche Verschiebung um zwei Jahre für Unternehmen, die ab 2025 berichtspflichtig wären, sodass die erste Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2027 erfolgen wird.
Ausgenommen sind kapitalmarktorientierte Unternehmen mit >500 Beschäftigten, die laut der vorherigen Regelung über das Geschäftsjahr 2025 berichten müssen.
Für Erleichterung sorgt auch die Vereinfachung der bestehenden ESRS sowie die Entwicklung der noch offenen sektorspezifischen ESRS nicht mehr weiterzuverfolgen.
VSME
KMUs werden nach den Änderungsvorschlägen im Kontext des Omnibus-Verfahrens zukünftig von der Berichtspflicht befreit sein. Sie dürfen aber freiwillig anhand des Voluntary Sustainability Standard for SME (VSME) berichten. Dieser Standard beinhaltet zwei aufeinander aufbauende Module mit Informationen zu Unternehmenspolitik, Umwelt und Gesellschaft. Dabei lassen sich Überschneidungen bzw. Ähnlichkeiten zu den ESRS-Datenpunkten entdecken.
Da der VSME jedoch keine Struktur für einen Nachhaltigkeitsbericht vorgibt, empfiehlt sich die Orientierung am Aufbau der ESRS.
Fazit
Noch handelt es sich beim Omnibus-Verfahren lediglich um Vorschläge und Entwürfe – es bleibt abzuwarten, welche gesetzlichen Anforderungen schlussendlich zu erfüllen sein werden. Unabhängig davon verlangen aber auch immer mehr Banken vor der Finanzierung nach Informationen in Bezug auf die unternehmerische Nachhaltigkeit.
Umso mehr bedeutet dies, dass das Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht ad acta gelegt werden sollte. Im Gegenteil: Sie sollten sich schon jetzt mit den oben genannten Standards vertraut machen. Denn nur wer vorbereitet ist, kann frühzeitig nachhaltige Werte schaffen, Vertrauen aufbauen und stärken – und rechtzeitig auf neue Pflichten reagieren.