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Mit den aktuellen politischen Entwicklungen und dem Omnibus-Verfahren zur CSRD hat das Thema Nachhaltigkeit erneut an Fahrt aufgenommen. Es herrscht Unsicherheit in vielerlei Hinsicht: Wer ist berichtspflichtig? Welche Standards sind verpflichtend, welche sind freiwillig anzuwenden? Nachhaltigkeit mit CSRD und ESRS oder doch mit VSME?

Zeit, etwas Licht ins Dunkel zu bringen!

Omnibus-Verfahren

Mithilfe des Omnibus-Verfahrens zur CSRD sollen Unternehmen durch Zusammenfassung und damit Entschlackung der Nachhaltigkeits-berichtspflichten entlastet werden. Berücksichtigung finden dabei vor allem die CSRD, die ESRS, die CSDDD und die EU-Taxonomie. In diesem Blog-Artikel soll der Fokus auf CSRD und ESRS gelegt werden.

CSRD und ESRS

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung mithilfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) regelt. CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und führte das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit ein.

Im Rahmen des Omnibus-Verfahrens sollen die Schwellenwerte bzgl. der Berichtspflicht nach CSRD angepasst werden, sodass zukünftig nur noch Unternehmen, unabhängig von der Kapitalmarktorientierung, mit >1.000 Beschäftigten sowie entweder mit einem Umsatz von >50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von >25 Mio. Euro berichtspflichtig sind.

Demzufolge sind KMUs mit <250 Beschäftigten voraussichtlich ganz von der Berichtspflicht befreit, und dürfen freiwillig nach dem VSME-Standard berichten.

Darüber hinaus gilt gemäß des „Stop the clock“ eine zeitliche Verschiebung um zwei Jahre für Unternehmen, die ab 2025 berichtspflichtig wären, sodass die erste Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2027 erfolgen wird.
Ausgenommen sind kapitalmarktorientierte Unternehmen mit >500 Beschäftigten, die laut der vorherigen Regelung über das Geschäftsjahr 2025 berichten müssen.

Für Erleichterung sorgt auch die Vereinfachung der bestehenden ESRS sowie die Entwicklung der noch offenen sektorspezifischen ESRS nicht mehr weiterzuverfolgen.

VSME

KMUs werden nach den Änderungsvorschlägen im Kontext des Omnibus-Verfahrens zukünftig von der Berichtspflicht befreit sein. Sie dürfen aber freiwillig anhand des Voluntary Sustainability Standard for SME (VSME) berichten. Dieser Standard beinhaltet zwei aufeinander aufbauende Module mit Informationen zu Unternehmenspolitik, Umwelt und Gesellschaft. Dabei lassen sich Überschneidungen bzw. Ähnlichkeiten zu den ESRS-Datenpunkten entdecken.

Da der VSME jedoch keine Struktur für einen Nachhaltigkeitsbericht vorgibt, empfiehlt sich die Orientierung am Aufbau der ESRS.

Fazit

Noch handelt es sich beim Omnibus-Verfahren lediglich um Vorschläge und Entwürfe – es bleibt abzuwarten, welche gesetzlichen Anforderungen schlussendlich zu erfüllen sein werden. Unabhängig davon verlangen aber auch immer mehr Banken vor der Finanzierung nach Informationen in Bezug auf die unternehmerische Nachhaltigkeit.

Umso mehr bedeutet dies, dass das Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht ad acta gelegt werden sollte. Im Gegenteil: Sie sollten sich schon jetzt mit den oben genannten Standards vertraut machen. Denn nur wer vorbereitet ist, kann frühzeitig nachhaltige Werte schaffen, Vertrauen aufbauen und stärken – und rechtzeitig auf neue Pflichten reagieren.

In der heutigen Unternehmenswelt ist ein effektives Risikomanagement unerlässlich, um den langfristigen Erfolg und die Stabilität eines Unternehmens zu sichern. In diesem Kontext gewinnen neue Regelwerke und Konzepte wie das Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz (StaRUG), Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) sowie das Nachhaltigkeitsreporting zunehmend an Bedeutung. Mit ihrer Hilfe gelingt es nicht nur, Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu managen. Sie tragen auch zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen und zur Steigerung der Unternehmensreputation bei. Dies gilt gleichermaßen für große und kleine und mittelständische Unternehmen.

StaRUG: Stabilisierung und Restrukturierung

Das StaRUG ist ein deutsches Gesetz, das zum 01.01.2021 in Kraft trat, und Unternehmen bei der Bewältigung finanzieller Krisen durch entsprechende Restrukturierungsmaßnahmen unterstützen soll. Es zahlt zudem auf das Risikomanagement ein, indem es die verpflichtende Einrichtung von Systemen zur frühzeitigen Identifizierung und Bewältigung von Risiken vorschreibt. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz eine gerichtliche Genehmigung von Restrukturierungsplänen und bietet einen Rechtsrahmen, um Gläubiger in die Sanierungsprozesse einzubinden. Unterstützend wirken dabei Stabilisierungsinstrumente wie die vorübergehende Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen und die Möglichkeit zur Anpassung von Finanzverbindlichkeiten.

ESG und Nachhaltigkeitsreporting: Nachhaltigkeit als Risikofaktor

Die ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mithilfe dieser Faktoren und beispielsweise der doppelten Wesentlichkeitsanalyse können Unternehmen im Sinne ihres Risikomanagements Risiken sowohl positiver als auch negativer Natur identifizieren. Damit zahlen Unternehmen auch auf ihr Nachhaltigkeitsreporting ein, einem weiteren bedeutenden Bestandteil des modernen Risikomanagements. Durch die transparente Berichterstattung über ökologische, soziale und ethische Praktiken können Unternehmen Vertrauen bei Stakeholdern aufbauen und ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft demonstrieren. Diese Berichte sind somit nicht nur ein Instrument zur Rechenschaftslegung, sondern auch ein wertvolles Werkzeug zur kontinuierlichen Verbesserung und Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung.

Fazit

Die Ergänzung um StaRUG, ESG und das Nachhaltigkeitsreporting im Risikomanagements sind im Sinne der frühzeitigen Identifizierung und des proaktiven Managens von (potenziellen) Risiken von zentraler Bedeutung. Nur mit einem solchen ganzheitlichen Risikomanagement können Unternehmen ihren langfristigen Erfolg sichern. Aus diesen Gründen wird das Thema Risikomanagement Bestandteil unseres diesjährigen CFO Summits sein.

Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Wohnungswirtschaft

„Wohnungswirtschaft entwickelt Branchenkodex für nachhaltiges Management“

(vgl. hierzu Interview mit Axel Gedaschko und Peter Stubbe in DW Die Wohnungswirtschaft 03/2014, S. 76 ff).

Orientiert am Deutschen Nachhaltigkeitskodex sollen spezifische Kriterien für eine nachhaltige Unternehmensführung von Wohnungsunternehmen bestimmt werden.

Damit könnte es gelingen, die Themen Corporate Social Responsability (CSR), Werteorientierung, Compliance und dauerhafte Existenzsicherung (Nachhaltigkeit) zu bündeln und eine wesentlich stärkere Strategieorientierung in den Führungsebenen der Wohnungsunternehmen zu implementieren – aus meiner Sicht ein sehr sinnvolles Ziel!

Die GdW Arbeitshilfe 73 enthält bereits Vorschläge für eine standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Wohnungswirtschaft. Diese sind natürlich den unternehmensspezifischen Anforderungen anzupassen (Inhalte, Detaillierungsgrad..) und praktikabel zu gestalten – grundsätzlich aber eine geeignete Basis für die Entwicklung individueller Lösungen.

Wie weit sind Sie bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Wohnungswirtschaft?