Trennungsrechnung an Hochschulen – Risiko oder Chance?

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Warum sich Universitäten und Hochschulen nicht vor der Trennungsrechnung drücken sollten…

Immer wieder erfahren wir, dass es zahlreiche (unter anderem große) Hochschulen gibt, die sich bisher nicht intensiv mit dem Thema Trennungsrechnung und den aus der Nichterfüllung resultierenden – hypothetischen – EU-rechtlichen Folgen auseinandergesetzt haben.

Es geht mir weniger um die Tatsache, dass die EU-Beihilferegelung seit 1.1.2009 die Hochschulen und Forschungseinrichtungen explizit auffordert, deren wirtschaftliche Betätigung von den nichtwirtschaftlichen (i.e. hoheitlichen) Aufgaben zu trennen und somit Quersubventionierung durch den staatlichen Haushalt zu vermeiden. Nein, vielmehr stelle ich mir die Frage, warum sich die einschlägigen Organisationen teilweise regelrecht mit Händen und Füßen dagegen wehren? Man sieht gemeinhin lästige Bürokratie, zusätzlichen Verwaltungsaufwand in der Projektabwicklung und –  das Todschlagsargument: den Verlust von Auftragsforschungs und -dienstleistungsprojekten aufgrund steigender Kosten gegenüber früher! Des Weiteren werden Einschränkungen in der freien Entfaltungsmöglichkeit von Forschern und Lehrern konstatiert. Dass der Tatendrang und die Freiheitsgrade in den Projekten gar nicht eingeschränkt werden (wodurch denn eigentlich?), will man auf Wissenschaftsseite nicht sehen oder hören.

Diese Risikofokussierung verblendet möglicherweise den Blick auf potenzielle Chancen: Höhere Preise, in der Folge höhere Einnahmen, sorgen für mehr Finanzmittel in der Hochschulkasse und letzten Endes für die Schaffung von mehr Forschungsfreiheitsgraden. Wenn also die, im Sinne der EU-Beihilferegelung, wirtschaftlichen Projekte zu vollen Kosten plus angemessenen Gewinnzuschlag kalkuliert werden, dann stellt man sich einerseits einem fairen Wettbewerb und andererseits kann die Hochschule von Kompensationsmitteln profitieren, wenn die öffentlichen Zuschüsse stagnieren. (siehe auch „Die fetten Jahre sind vorbei“; Artikel in der DUZ; Ausgabe 8/13 vom 26.7.2013.

Dies rechtfertigt allemal den Mehraufwand für die Prüfschleifen, ob ein Auftrag wirtschaftlich ist oder nicht, den Prozess der Vor- und Nachkalkulation, den Dokumentationsaufwand und mancherlei Verwaltungstätigkeiten, die man gerne als unnütze Bürokratie abstempelt.

Trennungsrechnung heißt Kostenrechnung. Kostenrechnung kann Transparenz in der Aufbau- und Ablauforganisation schaffen und Controlling ermöglichen. Controlling bietet Steuerungsmöglichkeiten. Diese Kausalkette schmückt die dynamische Hochschule!

 

Ihr

Dieter Buchdrucker

IFC EBERT
1 Kommentar
  1. Mona Melanie Lais
    Mona Melanie Lais sagte:

    Wir haben unseren Intensivkurs Hochschulcontrolling erfolgreich durchgeführt. Die Teilnehmer haben dabei viel über operatives und strategisches Controlling erfahren und das neu generierte Wissen in Workshops angewendet. Aber nicht nur beruflich sondern auch kulturell gab es einiges zu lernen. Bilder von unserer etwas anderen Entdeckungstour durch Berlin finden Sie hier!

    Antworten

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